Expertise

Führungskräfte, leitende Angestellte und Geschäftsführer

Aufhebungsvertrag prüfen

Die Herausforderung

Sie sind Führungskraft oder leitender Angestellter und Ihr Arbeitgeber bietet Ihnen einen Aufhebungsvertrag an?
Sie überlegen, freiwillig den Arbeitgeber zu wechseln, wollen aber bei diesem wichtigen Schritt keinen Fehler machen?
Auch wollen Sie sich nicht unter Wert verkaufen?

Unser Angebot für Sie

Wir empfehlen, für eine Verhandlung mit derartig weitreichenden finanziellen Auswirkungen einen erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht als Berater zu nehmen. Wir bieten Ihnen:

  • Stärken- und Schwächenanalyse: es gibt nicht den „einen fairen Preis“, sondern entscheidend sind die Umstände des Einzelfalls. Wenn Sie um jeden Preis „schnell rauswollen“ werden Sie anders verhandeln als wenn nur Ihr Arbeitgeber ein Ausscheiden wünscht. Wir beraten Sie, ob die angebotene Abfindung fair oder unüblich ist.
  • Stellschrauben: wir erklären Ihnen die Bedeutung der weiteren Stellschrauben des Aufhebungsvertrags. Es gibt nicht nur die Abfindung, sondern auch unwiderrufliche Freistellungen, Urlaubsabgeltungen Sprinterklauseln/Turboklauseln, Outplacement, nachvertragliche Wettbewerbsverbote, Abgeltungsklauseln im Aufhebungsvertrag. Sie wollen das ganze Spielfeld kennen, auf dem Sie spielen.
  • Vollständigkeit: ein Aufhebungsvertrag macht nur Sinn, wenn alle offen Punkte geklärt sind. Niemand will einen Folgekonflikt. Haben Sie an Ihre variable Vergütung für dieses Jahr und das letzte Jahr gedacht, an Ihre Stock Options, LTI/LTIP, ans Zeugnis und an die Abfindung?
  • Klauselprüfung: es geht nicht nur um die bloßen Zahlen, sondern auch eine rechtssichere Formulierung des Aufhebungsvertrag. Der Teufel liegt wie so oft im Details. Wir stellen sicher, dass der Aufhebungsvertrag wasserdicht und für Sie günstig ist.

Preistransparenz garantiert: In geeigneten Fällen können wir Ihnen einen Fixpreis für die Vertragsprüfung anbieten. In allen anderen Fällen zeigen ihnen aber stets die nächsten Schritte/Optionen und deren voraussichtliche Kosten im Vorfeld klar auf, so dass es keine bösen Überraschungen gibt.

Sprechen Sie uns gerne jederzeit an. Sie können über unsere Online-TerminvereinbarungOnline-Terminvereinbarung auch kurzfristig einen Termin mit uns vereinbaren.