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Arbeitsrecht für Führungskräfte & Geschäftsführer

Anwalt für leitende Angestellte

Gibt es einen „Leitender Angestellter Arbeitsvertrag“?

Leitende Angestellte sitzen zwischen allen Stühlen. Aus Sicht der Mitarbeiter sind sie Arbeitgebervertreter, aus Sicht der Geschäftsführung hingegen Angestellte, wenn auch mit besonderer Verantwortung. Diese besondere Situation bedarf spezialisierter Beratung. Dies beginnt bereits mit der Vertragsgestaltung. Gibt es einen besonderen „Leitender Angestellter Arbeitsvertrag“? Nein, anders als beim Geschäftsführer wird der Arbeitsvertrag für Leitende Angestellte grundsätzlich ein Arbeitsvertrag sein. Besonderer Fokus wird freilich auf der leistungsorientierten Vergütung eines leitenden Angestellten liegen. Auch bieten sich Klauseln an, die den eingeschränkten Kündigungsschutz für leitende Angestellte abfedern.

  • Leitende Angestellte sind Arbeitnehmer und genießen weitreichenden arbeitsrechtlichen Schutz in Deutschland. Sie sind gerade keine Organe der Gesellschaft.
  • Sind Sie überhaupt leitender Angestellter? Wir haben bereits zahlreiche Statusverfahren vor Gericht begleitet.
  • Wir haben besondere theoretische Erfahrung im Recht der leitenden Angestellten; Rechtsanwalt Dr. Vielmeier kommentiert in einem neuen Großkommentar Teile des Sprecherausschussgesetzes, dem „Betriebsrat der leitenden Angestellten“
  • Echte leitende Angestellte im Gesetzessinne gibt es nur selten. Das mag schlecht fürs Ego sein, aber gut für Ihre Rechtsposition!

Bin ich Leitender Angestellter im Sinne des § 5 Abs. 3 BetrVG?

Für das Betriebsverfassungsgesetz, primär also die Zuständigkeit des Betriebsrats, kennt § 5 Abs. 3 BetrVG drei Varianten: die Befugnis zur selbständigen (!) Einstellung und (!) Entlassung (§ 5 Abs. 3 Nr. 1), die Generalvollmacht und nicht-unbedeutende Prokura (§ 5 Abs. 3 Nr. 2) sowie die Übernahme von besonders wesentlichen Aufgaben. Das ist eine ausgesprochen enge Definition. Wichtig: nur weil Sie bisher nicht zum Betriebsrat mitwählen, heißt das noch lange nichts – weil viele Unternehmen zu viele Mitarbeiter zu „Leitenden Angestellten“ machen. Wir prüfen immer zu Ihren Gunsten, wie die Rechtslage wirklich ist.

Genießt ein Leitender Angestellter Kündigungsschutz?

Es ist ein weitverbreiteter Irrtum, dass Leitende Angestellte keinen Kündigungsschutz genießen. Das Gegenteil ist der Fall: Sonderkündigungsschutz, etwa wegen Schwangerschaft, Elternzeit, Schwerbehinderung gilt auch für leitende Angestellte uneingeschränkt. Auch der allgemeine Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gilt ausdrücklich auch für Leitende Angestellte, § 14 Abs. 2 KSchG. Richtig ist freilich: für Geschäftsleiter, Betriebsleiter und ähnliche leitende Angestellte sieht § 14 Abs. 2 KSchG eine kryptische Ausnahme vor, nämlich dass ein sogenannter Auflösungsantrag des Arbeitgebers keiner Begründung bedarf. Heißt: ist eine Kündigung eines leitenden Angestellten zwar sozialwidrig (verstößt aber nicht gegen andere Vorschriften), kann der Arbeitgeber dennoch eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch das Arbeitsgericht erzwingen. Allerdings setzt das Arbeitsgericht in diesem Fall eine Abfindung von bis zu 12, bei älteren Arbeitnehmern maximal 18 Monatsgehältern fest, § 10 KSchG. Die Norm ist also vor allem für langjährige Leitende Angestellte gefährlich, weil sie die Abfindungsforderungen begrenzt.

Gilt das Arbeitszeitgesetz für Leitende Angestellte?

Nein, das Arbeitszeitgesetz nimmt nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 leitende Angestellte im Sinne des § 5 Abs. 3 BetrVG ausdrücklich von seinem Anwendungsbereich aus. Für echte leitende Angestellte gelten also keine Höchstarbeitszeiten oder Ruhezeiten. Aber Achtung: es besteht das Risiko, dass auch für leitende Angestellte eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung besteht. Hintergrund ist, dass des Bundesarbeitsgericht seine maßgebliche Rechtsprechung nicht auf das Arbeitszeitgesetz sondern das Arbeitsschutzgesetz stützt – und dort gibt es keine Ausnahme für leitende Angestellte.

Ist der Betriebsrat für Leitende Angestellte zuständig?

Nein, der Betriebsrat ist für leitende Angestellte nicht zuständig. Er ist lediglich bei personellen Maßnahmen zu informieren. Er ist nicht bei Kündigungen zu beteiligen und auch Interessenausgleich/Sozialplan des Betriebsrats gelten nicht für Leitende Angestellte. Vielmehr kann ein Sprecherausschuss gewählt werden, der „Betriebsrat für leitende Angestellte“. Er hat nach dem Gesetz allerdings nur beschränkte Befugnisse.

Was ist der Unterschied zwischen Leitender Angestellter und Führungskraft?

Unter Fachanwälten für Arbeitsrecht gibt es einen Witz: „Haben Sie schon einmal einen leitenden Angestellten gesehen?“ Will heißen: auch wenn viele Führungskräfte sich für „Leitende Angestellte“ halten, intern eine wohlklingende Bezeichnung und Einfluss haben – die wenigsten sind tatsächlich Leitende Angestellte im Rechtsinne. „Führungskraft“ ist also ein laienhafter, nicht-rechtlicher Begriff, während der leitende Angestellte (im Sinne des BetrVG und im Sinne des KSchG) gesetzlich (relativ eng) definiert ist.