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Arbeitsrecht für Führungskräfte & Geschäftsführer

Anwalt für Geschäftsführer

Schon für Führungskräfte ist es schwierig, den richtigen Anwalt zu finden. Bei Anwälten für Geschäftsführer wird die Luft zumindest gefühlt noch dünner. Der Markt ist nochmal kleiner. Auch die taktischen und rechtlichen Erwägungen sind nochmal spezieller.

In taktischer Hinsicht haben Sie als Geschäftsführer einen Vorteil: Sie kennen das Unternehmen, die verschiedenen Lager, die Mehrheits- und Minderheitsmeinungen der Gesellschafter und des Aufsichtsrats besser als einfache Führungskräfte. Sie kennen den richtigen Zeitpunkt und den richtigen Hebel, um Ihren Wünschen Nachdruck zu verleihen. Oft haben Sie einen Fixlaufzeitvertrag, der Sie vor ordentlicher Kündigung schützt und den Restwert als Zahlung vermeintlich sichert.

Wenn aber die ordentliche Kündigung verbaut ist, verlagert sich die (mögliche) konfliktische Strategie der Gesellschaft auf die stets fristlose Kündigung aus wichtigem Grund. Wir sollten also sicherstellen, dass Sie nicht angreifbar sind – von der Spesenabrechnung bis zur Unternehmensstrategie.

  • Wir bieten Strategieberatung und Verhandlungsbegleitung für Geschäftsführer in München und deutschlandweit
  • Gemeinsam analysieren wir die Stärken und Schwächen Ihrer Verhandlungsposition – aber auch mögliche Schwachpunkte der Gegenseite. Jeder Fall ist einzigartig.
  • Im Fokus stets: Ihr Ruf in der Branche, aber auch Ihre finanziellen Vorstellungen. Wir beraten Sie als Geschäftsführer im Hintergrund – oder auch nach außen, ganz wie Sie es bevorzugen.
  • Bei Bedarf arbeiten wir in multidisziplinären Teams. Falls ihr Anliegen etwa strafrechtlichen Bezug hat, nehmen wir erfahrene Wirtschaftsstrafrechtler mit in unser Beratungsteam.
  • Wir wissen, dass manchmal nicht um 18 Uhr Feierabend oder Freitag Wochenende ist. Wir stehen kurzfristig und zuverlässig an Ihrer Seite, wenn es nötig ist. Bei uns landen Sie nicht im Vorzimmer oder gar bei einem „First Year Associate“.

Wir sind Ihre Anwälte für Geschäftsführer

Sie freuen sich über Ihre neue Herausforderung als GmbH-Geschäftsführer?
Sie sind bisher als Führungskraft tätig gewesen und wurden zum Geschäftsführer befördert, vielleicht im Konzern? Oder Sie sind bereits langjähriger Geschäftsführer, aber nun wollen die Gesellschafter einen neuen Dienstvertrag vereinbaren? Anders als bei Arbeitnehmern lohnt es sich für Geschäftsführer, den Dienstvertrag zumindest kurz von einem erfahrenen Anwalt für Geschäftsführer prüfen zu lassen, um böse Fallstricke zu vermeiden. Sie brauchen etwa Schutz vor fehlendem Bestandsschutz: Geschäftsführer sind keine Arbeitnehmer – für Sie gilt also kein Kündigungsschutz mehr. Sie müssen also durch andere Klauseln absichern, dass Sie nicht jederzeit ohne Entschädigung gekündigt werden können. Geklärt werden muss auch der Ressortzuschnitt: Sie wollen sichergehen, dass Ihre Zuständigkeit nicht später einseitig durch die Gesellschafter verändert werden kann. Auch muss das Ressort klar abgegrenzt sein. Variable Vergütung, Tantiemen, Optionen, Aktien, Management­beteiligungen, LTI/LIP, nachvertragliche Wettbewerbsverbote spielen nun eine noch größere Rolle als früher. Je besser die Klausel ausgestaltet ist, desto weniger Konfliktpotential besteht später. Vertragsgestaltung ist immer auch Konfliktvermeidung. Fremdgeschäftsführer tragen große Haftungsrisiken. Sie sollten angemessen vor diesem Risiko geschützt werden durch die Gesellschaft. Als Anwälte für Geschäftsführer stellen wir deshalb sicher, dass auch eine D&O-Versicherung Teil Ihres Dienstvertrags ist.

Müssen Sie als Geschäftsführer eine Klage zum Landgericht erheben? Meistens ja, wenn Sie GmbH-Geschäftsführer sind. Zu den Arbeitsgerichten geht es hingegen, wenn Sie nur dem Titel nach Geschäftsführer waren. Die Klage zum Landgericht hat regelmäßig erhebliche Auswirkungen auf die Kosten und die Zeitachse.