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Arbeitsrecht für mittelständische Unternehmen

Arbeitsverträge für Geschäftsführer

Ihr Experte:
Dr. Stephan Vielmeier

Wir erstellen Ihren Geschäfts­führer­anstellungs­vertrag

Während viele Unternehmen für ihre Arbeitsverträge eigene erprobte Muster haben, gibt es bei der Gestaltung des Geschäftsführeranstellungsvertrags zumeist größeren Beratungsbedarf. Zum einen werden Geschäftsführeranstellungsverträge nur selten geschlossen. Zum anderen ist oftmals nicht die Personalabteilung eingebunden, weil der Abschluss von Dienstverträgen mit dem Geschäftsführer die Gesellschafterversammlung zuständig ist. Von einer blinden Übernahme eines Arbeitsvertragsmusters raten wir dringend ab, weil der Geschäftsführeranstellungsvertrag gerade kein Arbeitsvertrag ist.

  • Unsere Beratung für Ihren Geschäftsführeranstellungsvertrag beginnt bei unseren erprobten Mustern, auf denen wir aufsetzen.
  • Noch mehr als bei Arbeitsverträgen müssen Geschäftsführeranstellungsverträge allerdings auf den jeweiligen Einzelfall angepasst werden. Mit welcher Gesellschaft soll eigentlich der Dienstvertrag des Geschäftsführers geschlossen werden? Bedarf es Schutz vor nachvertraglichem Wettbewerb?
  • Geschäftsführer genießen zumeist keinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz. Welche Absicherung fordert der Kandidat, welche Absicherung sind Sie bereit zu gewähren?

Muss ein Wettbewerbsverbot mit dem Geschäftsführer vereinbart werden?

Ihr Geschäftsführer bekommt Einblick in „Hirn und Herz“ Ihres Unternehmens, kennt Kunden, Preise, Leistungsträger. Sie erwarten zu Recht, dass er dieses Wissen nicht nutzt, um den Wettbewerber zu stärken. Die gute Nachricht: auch ohne ausdrückliche Vereinbarung gilt während der Laufzeit des Vertrags ein umfassendes Wettbewerbsverbot. Dies kann, muss aber nicht zwingend im Dienstvertrag noch weiter ausgestaltet werden. Umgekehrt gibt es ohne ausdrückliche Vereinbarung gerade keinen Schutz vor einem nachvertraglichen Wettbewerb. Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot müsste ausdrücklich vereinbart werden; in vielen Fällen wird es allerdings womöglich nur gegen Zahlung einer Karenzentschädigung wirksam sein. Hier bedarf es intensiver anwaltlicher Beratung

Braucht jeder GmbH Geschäftsführer einen Anstellungsvertrag?

Nein, grundsätzlich könnten GmbH-Geschäftsführer auch ohne Anstellungsvertrag tätig werden. Schon in der Ein-Mann-GmbH ist das allerdings regelmäßig aus steuerlichen Gründen nicht sinnvoll. Spätestens für Fremdgeschäftsführer einer GmbH ist wichtig sich vor Augen zu halten: Bestandsschutz und Haftungsbegrenzungen sind nur durch einen Anstellungsvertrag für Geschäftsführer zu erhalten.

Gibt es einen „Arbeitsvertag für Geschäftsführer“?

Oftmals unterscheiden Laien nicht genau zwischen „Arbeitsvertrag Geschäftsführer“, „Dienstvertrag Geschäftsführer“ und „Geschäftsführeranstellungsvertrag“. So meinen viele einen Geschäftsführeranstellungsvertrag, wenn sie von einem Arbeitsvertrag für Geschäftsführer sprechen. Rechtlich ist es durchaus möglich, einen Geschäftsführer auf Basis eines Arbeitsvertrags zu beschäftigen; sinnvoll ist das aber regelmäßig nur in Konzernsachverhalten, in denen der Geschäftsführer der Tochtergesellschaft Arbeitnehmer der Muttergesellschaft ist. Ansonsten ist die Verwendung eines Arbeitsvertrags für Geschäftsführer oftmals nicht sinnvoll, weil Geschäftsführer eben regelmäßig keine Arbeitnehmer sind. Für sie bedarf es bestimmter Gestaltungen, die in einem Arbeitsvertrag nicht enthalten sind.

Was ist ein „Geschäftsführer Dienstvertrag“?

Ein Geschäftsführer-Dienstvertrag ist ein Synonym zum Geschäftsführeranstellungsvertrag. Beide Begriffe sind verbreitet.