Ihre Experten:
Dr. Stephan Vielmeier
Prof. Dr. Volker Rieble
Rechtsberatung im Kollektiven Arbeitsrecht ist besonders:
Hier geht es neben der Sachfrage oft auch um Macht, Gestaltungs- und Durchsetzungsmacht.
Die Arbeitnehmerseite setzt mit vielfältigen Hebeln – beispielsweise der gezielten Geltendmachung von vermeintlichen Mitbestimmungsrechten oder mit streik-ähnlichen Betriebsversammlungen – den Arbeitgeber unter Druck.
Arbeitgeber, die ihre durch die Unternehmer- und Arbeitgeberfreiheit garantierten eigenen Gestaltungsspielräume wahren wollen, müssen also zum einen im konkreten Konflikt den Machtaustrag beherrschen, zum andern aber vor allem vorausschauend mit Entmachtungskonzepten der Strategie ihrer Gegenspieler begegnen.
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