Expertise

Führungskräfte, leitende Angestellte und Geschäftsführer

Dienstvertrag für Geschäftsführer prüfen

Die Herausforderung

Sie freuen sich über Ihre neue Herausforderung als GmbH-Geschäftsführer?
Sie sind bisher als Führungskraft tätig gewesen und wurden zum Geschäftsführer befördert, vielleicht im Konzern?
Oder Sie sind bereits langjähriger Geschäftsführer, aber nun wollen die Gesellschafter einen neuen Dienstvertrag vereinbaren?

Suchen Sie sich jetzt einen Fachanwalt für Arbeitsrecht (spezialisiert auf Geschäftsführerberatung) in München.

Unser Angebot für Sie

Anders als bei Arbeitnehmern lohnt es sich für Geschäftsführer, den Dienstvertrag zumindest kurz von einem erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen zu lassen, um böse Fallstricke zu vermeiden:

  • Schutz vor fehlendem Bestandsschutz: Geschäftsführer sind keine Arbeitnehmer – für Sie gilt also kein Kündigungsschutz mehr. Sie müssen also durch andere Klauseln absichern, dass Sie nicht jederzeit ohne Entschädigung gekündigt werden können.
  • Ressortzuschnitt: Sie wollen sichergehen, dass Ihre Zuständigkeit nicht später einseitig durch die Gesellschafter verändert werden kann. Auch muss das Ressort klar abgegrenzt sein.
  • Variable Vergütung, Tantiemen, Optionen, Aktien, Managementbeteiligungen, LTI/LIP, nachvertragliche Wettbewerbsverbote spielen nun eine noch größere Rolle als früher. Je besser die Klausel ausgestaltet ist, desto weniger Konfliktpotential besteht später. Vertragsgestaltung ist immer auch Konfliktvermeidung.
  • D&O-Versicherung. Fremdgeschäftsführer tragen große Haftungsrisiken. Sie sollten angemessen vor diesem Risiko geschützt werden durch die Gesellschaft.

Preistransparenz garantiert: in geeigneten Fällen können wir Ihnen einen Fixpreis für die Vertragsprüfung anbieten.

Sprechen Sie uns gerne jederzeit an. Sie können über unsere Online-TerminvereinbarungOnline-Terminvereinbarung auch kurzfristig einen Termin mit uns vereinbaren.