Ihr Experte:
Dr. Stephan Vielmeier
Viele Anwaltskanzleien tun so, als ob das Arbeitszeitgesetz für sie nicht gelten würde. Das Phänomen dürfte branchenweit bekannt sein. Es betrifft nicht nur internationale Wirtschaftskanzleien, sondern gerade auch den Mittelstand.
Durch das EuGH-Urteil C-55/18 zur Pflicht zur Arbeitszeiterfassung werden Verstöße gegen Höchstarbeitszeit, vor allem aber gegen Ruhezeiten, künftig sichtbar werden. Schon aus Compliance-Gründen kann keine Anwaltskanzlei dauerhafte Verstöße gegen das Arbeitszeitrecht hinnehmen.
Wir haben bewährte Konzepte, mit denen sich das Arbeitszeitrisiko in Kanzleien erheblich verringern lässt.
Insbesondere geht es hierbei um die Frage, was eigentlich „Arbeit“ ist. Gerne beraten wir auch Ihre Kanzlei hinsichtlich Risiken, die aus einer anstehenden Arbeitszeiterfassung folgen.
Dr. Stephan Vielmeier hat zu den Folgen der Arbeitszeiterfassung für Anwaltskanzleien dem Branchenmagazin JUVE ein ausführliches Interview gegeben, das im April-Heft 2020 erscheinen wird.
Die Unterlagen senden wir Ihnen gerne auf Anfrage zu; eine kurze E-Mail reicht.
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