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Professor Dr. Volker Rieble

Wissenschaftlicher Berater* - Universitätsprofessor an der LMU

  • Jahrgang 1961, Studium in Freiburg. Promotion 1989. Habilitation 1996.
  • Seit 2004 Lehrstuhl für Arbeitsrecht und Bürgerliches Recht an der Ludwig-Maximilians-Universität München, Direktor des Zentrums für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht (ZAAR) an der LMU.
  • 1998 bis Anfang 2004 Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Handels- und Wirtschaftsrecht an der Universität Mannheim.
  • Weitreichende Praxiserfahrung, von der Unternehmensberatung über Schlichtung (Arbeitskampf der Fluglotsen) von Tarif und Betriebsverfassungsstreitigkeiten, Errichtung Europäischer Aktiengesellschaften bis zur Begutachtung von Rechtsfragen.
  • Zahlreiche Veröffentlichungen, darunter ein Standardkommentar zum Tarifvertragsgesetz und Kommentierungen im Staudinger, Kolumnen in Zeitungen.
  • Forschungsschwerpunkt ist das kollektive Arbeitsrecht (Tarifrecht, Arbeitskampfrecht, Betriebsverfassungsrecht, Unternehmensmitbestimmung), die strategische Gestaltbarkeit von Arbeitsbeziehungen und die Veränderungen im Arbeitsrecht 4.0 mit Konzentration auf Organisationsfragen.

* Professor Rieble unterstützt die Kanzlei als nichtanwaltlicher wissenschaftlicher Berater, insbesondere durch Gutachtenerstellung und Beantwortung schwieriger Rechtsfragen. Er führt, entsprechend der gesetzlichen Vorgaben (Bundesgerichtshof 22.7.2020 – AnwZ (Brfg) 3/20), keine anwaltlichen Geschäfte im Außenverhältnis.