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Arbeitsrecht für Führungskräfte & Geschäftsführer

Wir beraten Geschäftsführer und Führungskräfte deutschlandweit im Arbeitsrecht. Wir beraten nicht im Massengeschäft, sondern fokussieren uns auf die „High End“-Beratung im Arbeitsrecht für Führungskräfte und Geschäftsführer. Bei uns sind Sie richtig, wenn Sie über EUR 120.000,- brutto pro Jahr verdienen bzw. Zahlungen/Abfindungen von über EUR 50.000,- brutto anstreben.
Bei uns sind Sie mit allen ihren arbeitsrechtlichen Anliegen richtig:

  • Sie haben Fragen zum Arbeitsrecht für Führungskräfte?
  • Sie sind als Führungskraft gekündigt worden? Sie haben Sorgen vor einer Kündigung Ihres Dienstvertrags als Geschäftsführer?
  • Sie planen umgekehrt die „Flucht aus Ihrem Dienstvertrag“? Sie wollen Ihr Amt als Geschäftsführer niederlegen, haben aber Sorgen vor den Folgen für Ihren Dienstvertrag?
  • Sie haben Sorgen, als Bad Leaver Ihre Ansprüche aus dem Stock Option Program zu verlieren?
  • Sie wollen Ansprüche aus ihrem Long Term Incentive (LTI/LTIP) sichern?
  • Sie haben Angst vor dem vereinbarten nachvertraglichen Wettbewerbsverbot?
  • Ihnen wird vorgeworfen, Kolleginnen (sexuell) belästigt zu haben? Oder stehen Compliance-Vorwürfe im Raum?
  • Sie werden angehört im Rahmen einer internen Ermittlung und sollen Stellung nehmen?

Besonderheiten im Arbeitsrecht für Führungskräfte

Die meisten unserer Mandanten haben nur einmal im Leben ein arbeitsrechtliches Anliegen. Es geht um nicht mehr und nicht weniger als Ihre Karriere, Ihre Reputation und in manchen extremen Fällen auch um ihre wirtschaftliche Existenz. Wir raten Ihnen: vertrauen Sie in solchen besonderen Situationen auf echte Spezialisten.

Arbeitsrecht für Führungskräfte ist besonders. Anders als bei „gewöhnlichen Arbeitnehmern“ steht zu Beginn des Mandats ein Zielbestimmung sowie eine Stärken- und Schwächenanalyse. Wie wichtig ist das Thema Zeit für Sie? Wann denken Sie, eine neue Stelle antreten zu wollen? Haben Sie genug finanzielle und emotionale Reserven? Wem droht der größere Rufschaden – Ihnen oder dem Arbeitgeber? Wie stehen Ihre nachgeordneten Mitarbeiter zu Ihnen? Hat Ihr Arbeitgeber zeitliche Schwächen, etwa weil er wegen einer laufenden Restrukturierung oder Integration keinen Konflikt mit Ihnen brauchen kann? Wer ist eigentlich der richtige Ansprechpartner für Ihr Anliegen?

Auch der Arbeitsvertrag von Führungskräften birgt Besonderheiten, die man kennen muss. Ist Ihr nachvertragliches Wettbewerbsverbot wirklich wirksam, unwirksam oder gar nur unverbindlich? Wie gut dokumentiert sind Zielvereinbarung und Zielbemessung bei der variablen Vergütung (Short Term Incentive)? Sind Sie einer der wenigen echten leitenden Angestellten, der nur einen eingeschränkten Kündigungsschutz hat nach § 14 Abs. 2 KSchG?

Wir bieten Ihnen im Arbeitsrecht für Führungskräfte und Geschäftsführer :

  • Klasse statt Masse. Wir beraten nur wenige, dafür ausgewählte Mandate.
  • Beratung im Arbeitsrecht zum Fixpreis (wenn gewünscht)
  • arbeitsrechtliche Beratung mit klarer Struktur und Transparenz
  • einen persönlichen Leitfaden, der Sie bei den anstehenden Verhandlungen begleitet
  • ausschließliche Spezialisierung im Arbeitsrecht
  • kurzfristige Erreichbarkeit; voller Fokus auf Ihr Mandat